Miethaus- und Gewerbeimmobilienverwaltung

Hierunter fallen folgende Aufgaben (nur eine Auswahl):

Suche und Auswahl der Mieter oder Nutzer in Absprache mit dem Eigentümern

  • Abschluss der Mietverträge
  • Beachtung der aktuellen Rechtssprechung bei Vertragsgestaltung
  • Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen im Mietverhältnis
  • Durchführung des Mietinkassos, des Mahnwesens und notwendig werdender Mietstreitigkeiten
  • Prüfung und Umsetzung von Mietanpassungen bei bestehenden Mietverhältnissen nach den gesetzlichen Möglichkeiten
  • Erstellen der Betriebskostenabrechnungen und Erläuterung gegenüber den Mietern
  • Rechtzeitige Zahlung der die Immobilie betreffenden Kapital- und Bewirtschaftungskosten sowie aller sonstigen Abgaben und Lasten
  • Übergabe und Abnahme der Mietsache
  • Ausübung des Kündigungsrechts in Abstimmung
  • Mitteilung von Mietvertragskündigungen und Räumungsterminen
  • Abschluss der Gebäudeversicherung und Grundstückshaftpflichtversicherung
  • Aufstellen eines Wirtschafts- und Finanzplanes in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Erstellen der Abrechnung für den Eigentümer unter Beachtung steuerlicher Gesichtspunkte
  • Planung und Abwicklung von Instandhaltungs und Instandsetzungsarbeiten an der Immobilie
  • Vorbereitung von Modernisierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen im Rahmen von Betreuungsleistungen
  • Organisation und Überwachung des gesamten Hausmeisterservices
  • Wohnungseigentumsverwaltung nach WEG

    Hierunter fallen folgende Aufgaben (nur eine Auswahl):

  • Einberufung und Führung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung
  • Realisierung und Durchsetzung der von der Gemeinschaft gefassten Beschlüsse
  • Erstellung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Instandhaltungsplanung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
  • Entgegennahme aller Zahlungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Treuhänderische Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Erstellen der Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne
  • Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und gerichtlich geltend machen
  • Führung der Beschluss-Sammlung
  •  

     

    aktuelle Immobilien auf